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Die aktualisierte ePrivacy-Verordnung

Ich zitiere den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, die neue Version der ePrivacy-Verordnung betreffend, die der EU-Rat unter dem Vorsitz Portugals verhandelt hat:

Die Verordnung sieht die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vor, die schon vor so vielen Gerichten gescheitert ist. Auch bei den Regeln im Internet gäbe es Rückschritte, denn mit der Verordnung wären sogenannte „Cookie Walls“ zulässig. Es wurden außerdem einige wichtige Garantien für Nutzer, wie beispielsweise das Widerspruchsrecht und die Datenschutz-Folgenabschätzung gestrichen. Auch ein Rückgriff auf die Garantien der Datenschutz-Grundverordnung ist ausgeschlossen. Nicht zuletzt ermöglicht diese Version der ePrivacy-Verordnung, dass personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Nutzenden zu anderen Zwecken weiterverarbeitet werden können. Es macht mich fassungslos, wie schwerwiegend hier in Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

Na dann.