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DSGVO - wie steht's denn eigentlich dem Art. 20 so?

Bin über einen Artikel bei einem bekannten deutschen IT-News-Service gestolpert, das ich wegen deren Consent-Schranke nicht mehr verlinke.

Die brachten mich auf die Idee, auf dem Stand der DSGVO rumzukauen, bzw. deren Umsetzung und vor allem Durchsetzung.

Es gab durchaus mal ein paar Strafen für Vergehen (die teilweise im Nachhinein erheblich reduziert wurden), aber ansonsten wird die DSGVO insbesondere von den großen Datenkraken nicht so wirklich ernst genommen. Wozu auch, wenn keine wirklich problematischen Konsequenzen zu befürchten sind, wenn man gegen sie verstößt.

Ihr habt ja bestimmt mal über die "Betroffenenrechte" gelesen - also was man so alles verlangen darf bezüglich des Umgangs mit den eigenen personenbezogenen Daten.

Art. 20/2, Recht auf Datenübertragbarkeit, besagt:

Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.

Also für mich klingt das so: Wenn ihr beschließt, die Bank zu wechseln, oder das soziale Netzwerk, oder wenn ihr mal was in einem Online-Shop bestellt habt und dann in einem anderen was bestellen wollt: Dann wäre es doch eigentlich im Rahmen unserer Befugnis, die Betreiber, die bereits über unsere Daten verfügen, anzuweisen, die Daten zu einem anderen Betreiber zu transferieren. "Soweit dies technisch machbar ist" kann man im Falle von digitalen Daten mal grundsätzlich immer bejahen. Die Frage ist nur, wie viel Aufwand das bedeutet, und spätestens hier würde es Krieg geben.

Also wenn ich zur Volksbank gehe und sage: Hört mal ihr Galoschenknödel, ich will eure absurd teuren Girokonten nicht mehr bezahlen und eröffne stattdessen bei der Dibadibadu ein Konto, das mich nix kostet. Übertragt mal bitte jetzt meine personenbezogenen Daten dahin und zwar bis vorgestern.

Was glaubt ihr, was dann passiert?

Also dieser Art.20 ist m.E. ziemlich realitätsfern, ES SEI DENN, er würde mal durchgesetzt. Was nicht passieren wird.