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Vorausgefüllte Checkboxen: EuGH sagt nein

Immerhin eine kleine positive Zwischenmeldung: Der EuGH bestätigt, was ein gesunder Menschenverstand ohnehin als gegeben ansieht:

Checkboxen, die eine Zustimmung des Users zur Datenspeicherung einholen, dürfen nicht so voreingestellt sein, dass der User automatisch sein Einverständnis gibt. Er muss das selbst und aktiv und vollinformiert tun. Nicht nur dadurch, dass er einen irgendeinen Submit-Button drückt, ohne die verstecken Hinweise gesehen zu haben.