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10M EUR Bußgeld für Notebooksbilliger.de

Notebooksbilliger.de (NBB) ist ein Versandhändler primär für Produkte aus dem IT-Bereich. Der Laden wurde (vorläufig) zu einer Strafe von 10,4 Millionen EUR verknackt, weil nach Einschätzung der Landesdatenschutzbehörde in Niedersachsen die Mitarbeiter unangemessen videoüberwacht wurden. Natürlich ist die Sache noch nicht durch, NBB wird gegen dieses Ordnungsgeld kämpfen.

NBB hat Stellung genommen und schreibt auf der Homepage (Screenshot):

Zu keinem Zeitpunkt war das Videosystem darauf ausgerichtet, das Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen. Das von der Datenschutzbeauftragten suggerierte Klima der Furcht ist eine haltlose Unterstellung und gefährdet unseren Ruf.

Es gibt hier zwei Quatschpunkte.

Erstens kann man einen feuchten Pfifferling auf solche Aussagen wie die von NBB geben, denn selbstverständlich wird ein Unternehmen mal hingucken, was Arbeitnehmer so während der Arbeitszeit tun, wenn denn entsprechende Überwachungsmaßnahmen existieren.

Und zweitens ist das Videosystem selbstverständlich darauf ausgelegt, das Verhalten der Mitarbeiter zu überwachen, sonst würde man erwartete, kriminelle Handlungen ja gar nicht protokollieren können.

Es spricht Bände, wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern so sehr misstraut, dass sie in den Räumlichkeiten videoüberwacht werden.

Die Datenschutzbehörde wird schon ihre Gründe haben, ein Unternehmen anzugehen. Die Arbeit würden sie sich sparen, wenn da nicht im Vorfeld schon Sachen gemeldet worden oder erkennbar sehr schief gelaufen wären.

Außerdem hat trotz mehrmaliger Einladung durch NBB kein Mitarbeiter der Behörde in den Lagern oder Versandzentren des Unternehmens mit Mitarbeitern gesprochen.

Also ich würde als Mitarbeiter ja meine Schnauze halten, wenn ich in einem repressiven, überwachten Umfeld tätig wäre, um meinen eventuell dringend benötigten Job nicht zu gefährden. Und doppelt misstrauisch darf man gleich werden, wenn eine "Einladung" ausgesprochen wird, und ggf. gut vorbereitete Mitarbeiter sehr positive Rückmeldungen über das Arbeitsklima an die Behörde liefern. Ganz besonders in einer Branche wie dem Versandhandel, in der es auf jeden Cent Marge ankommt und Mitarbeiter, die nicht spuren und effizient sind, zuviel Geld kosten.

Es wurde sich also weder ein Bild von den Kameras gemacht noch über Arbeitsprozesse und die Unternehmenskultur informiert. Somit hat sich die Behörde nicht wie gesetzlich vorgeschrieben darum bemüht, entlastende Hinweise zu ermitteln, die zu einer anderen Beurteilung der Situation geführt hätten.

Unternehmenskultur ist für mich eines der schlimmsten Unwörter überhaupt. Dieser Bullshit-Begriff gehört sanktioniert. Ich schweife ab...

Das LfD Niedersachsen schreibt in seiner Pressemeldung dagegen:

Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche.

Verkaufsräume, soso. Da sind doch dann auch Kunden betroffen, oder?

Auch Kundinnen und Kunden von notebooksbilliger.de waren von der unzulässigen Videoüberwachung betroffen, da einige Kameras auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet waren. In Bereichen, in denen sich Menschen typischerweise länger aufhalten, zum Beispiel um die angebotenen Geräte ausgiebig zu testen, haben die datenschutzrechtlich Betroffenen hohe schutzwürdige Interessen. Das gilt besonders für Sitzbereiche, die offensichtlich zum längeren Verweilen einladen sollen. Deshalb war die Videoüberwachung durch notebooksbilliger.de in diesen Fällen nicht verhältnismäßig.

Die Sache ist die: Sollte der Vorwurf von NBB zutreffen, dass sich kein einziger Vertreter die Örtlichkeiten von NBB angeschaut hat, um zu prüfen, wo genau eigentlich Kameras montiert sind, was diese aufnehmen und wie stark konkret die Aufnahmen in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter tatsächlich eingreifen, ist das ein hartes, unangemessenes Versäumnis, das Zweifel an der Kompetenz oder Integrität der Behörde aufkommen lässt. Aber eine solche Untersuchung lässt sich ja dokumentieren - wenn das LfD Niedersachsen hier entsprechende Beweise vorlegen kann, dann ist die Situation eindeutig.

Und im Zweifel bin ich tatsächlich geneigt, dem LfD eher Glauben zu schenken als NBB. Wenn NBB nachweislich Mitarbeiter unangemessen überwacht hat, dann verdienen sie jeden Cent Strafe, je mehr, desto besser.

Eine weitere Sache kann sich NBB auch echt sparen, nämlich einen Vergleich mit 1&1 zu ziehen.

Anfang November 2020 hat das Landgericht Bonn in einem Verfahren gegen 1&1 das vom Bundesdatenschutzbeauftragten verhängte Bußgeld gegen ein Unternehmen um mehr als 90 Prozent reduziert.

Und warum haben sie das reduziert? Weil der Datenschutz-Verstoß von 1&1 nicht annähernd vergleichbar ist mit dem (potenziellen) Verstoß von NBB. Bei 1&1 hat man beim Schutzniveau von Daten geschlampt. Das ist strafwürdig, ist aber eine ganz andere Baustelle, als Mitarbeiter vorsätzlich unangemessen zu überwachen.

Eins steht für mich fest: NBB war bisher keine Option aufgrund der Tatsache, dass es keine für mich interessanten Angebote gab. Jetzt ist der Laden keine Option mehr, weil sie sich mit ihrer unseriösen Verteidigung im Rahmen des Datenschutzproblems ins Abseits schießen.