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Staatstrojaner bald auch für Geheimdienste

Wir sind wieder einen Schritt weiter: Unsere besorgte Bundesregierung hat eine Gesetzesnovelle eingeschleust, die den Geheimdiensten die Nutzung des Staatstrojaners als präventive Überwachungsmaßnahme gestattet. Bisher durfte das nur die Polizei.

Um herauszufinden, ob von einer Person eine Gefahr ausgeht, ob sie einen Terroranschlag plant oder auch für einen ausländischen Geheimdienst spioniert, sei es notwendig, dass auch der Verfassungsschutz verschlüsselte Chats überwachen können muss, heißt es in Sicherheitskreisen. Die Behörde werde im Vorfeld aktiv und müsse ermitteln, ob ein Sachverhalt "polizeireif" ist. Ob also Straftaten geplant oder begangen werden, die von der Polizei verfolgt werden müssen.

Somit wird nun auch den Geheimdiensten die anlasslose, prinzipiell grenzenlose Überwachung der deutschen Bevölkerung ermöglicht. Bislang durfte der BND nur "ausländische" Ziele mit TKÜ ins Visier nehmen.

Bitte auch beachten:

Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Quellen-TKÜ für die Geheimdienste enthält eine Mitwirkungspflicht für die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistern. Diese würden verpflichtet, "dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder anderen berechtigten Behörden (…) Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren sowie die Aufstellung und den Betrieb von Geräten für die Durchführung der Quellen-TKÜ zu ermöglichen".