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Die Bundesrepublik Deutschland verklagt sich selbst

Eigentlich wollte ich den letzten Beitrag zum Thema Bundestrojaner noch ergänzen um einen Hinweis bezüglich der aktuellen Meinung des Bundesdatenschutzbeauftragten. Der wird schon recht deutlich:

Die bestehende Gesetzeslage sei nicht bereit für die Einführung solcher massiven Eingriffe in die Privatsphäre: Die Gerichte haben einen deutlichen Reformbedarf in den Gesetzen der Nachrichtendienste aufgezeigt. Statt diese dringenden Reformen anzugehen, sollen nun neue Überwachungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ich fordere erneut ein Sicherheitsgesetz-Moratorium und eine unabhängige wissenschaftliche Analyse der bestehenden Gesetze.

Die Frage ist dann aber noch - was hat denn der Bundesdatenschutzbeauftragte so für ein Standing in Politik und Ministerien? Na, ich würde mal sagen, der ist insbesondere dem Bundesinnenministerium eher lästig.

Beim Rumklicken zum Thema Bundestrojaner bin ich auf eine Meldung von Netzpolitik.org gestoßen.

Wer Informationen vom Bundesinnenministerium haben will, muss erst einmal selbst Informationen liefern. Das beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG) federführende Ministerium weigert sich seit neun Jahren, IFG-Anfragen per E-Mail zu beantworten, die über die Plattform FragDenStaat.de bei ihm eintreffen. Nur wer Horst Seehofers Ministerium eine Postadresse mitteilt, erhält eine inhaltliche Antwort.

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Dieses Verfahren wird nun erstmalig gerichtlich überprüft. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Innenministerium und seine nachgeordneten Behörden angewiesen, bei einfachen Anfragen nicht mehr Daten als nötig einzufordern und damit auf die Sammlung von Postadressen zu verzichten. Das heißt, dass auch Anfragen möglich sein sollen, die unter einem Pseudonym gestellt werden.

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Das Innenministerium will dieser Weisung allerdings nicht Folge leisten und weiterhin Adressen von Antragsteller:innen sammeln. Es hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen Kelbers Behörde, die bis vor kurzem selbst noch dem Innenministerium untergeordnet war, eingereicht. Dabei lässt sich das Ministerium von der Hauskanzlei der Bundesregierung, Redeker Sellner Dahs, vertreten. Auf der Klage steht dementsprechend „Bundesrepublik Deutschland ./. Bundesrepublik Deutschland“ – und bezahlt wird eine externe Rechtsanwaltskanzlei.

Man muss sich mal klar machen, was da passiert: Unser Land verklagt sich selbst und lässt die Bürger eine sauteure Anwaltskanzlei für dieses lächerliche Theater bezahlen - weil eine Behörde Datensparsamkeit verlangt und eine andere sich nicht fügen will.

Und das Innenministerium empfindet es natürlich als unzumutbare Schikane, das eigene Tun den Bürgern gegenüber offenzulegen.

Tja, liebe Wählerinnen und Wähler, rein technisch hättet ihr es in der Hand, Wandel herbeizuführen. Wird aber nicht passieren, da bin ich sicher.